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Zur Geschichte:
Der Berufsverband wurde schon vor Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes von Psychotherapeuten mit einer Heilgenehmigung nach dem Heilpraktikergesetz gegründet, die es sich zum Ziel machten, ihre berufsständischen Belange zu fördern und zu schützen.
Aufgaben:
Der Verband versteht sich als eine berufsständische Vereinigung von Therapeuten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz. Er ist politisch und religiös ungebunden und hat die Aufgabe, seinen Mitgliedern Kontakt und Austausch zu ermöglichen. Der Berufsverband vertritt bundesweit die Interessen seiner Mitglieder und die Interessen der Klienten von Fachmitgliedern in der Öffentlichkeit, in den Medien, bei Behörden, der Ärzteschaft, Universitäten und gesetzgebenden Körperschaften.
Der Berufsverband unterstützt, informiert und fördert seine Mitglieder durch Weiterbildungsangebote, Fachtagungen und Kongresse und berät sie in berufsständischen Fragen. Zudem bietet er seinen Mitgliedern Vermittlung von Beratung und Supervision in beruflichen Belangen an.
Der Berufsverband hat auch die Förderung und Weiterentwicklung der Psychotherapieangebote zur Aufgabe, sowie Forschung und Erkenntniserweiterung auf psychotherapeutischem Gebiet. Damit soll auch die Berechtigung der Anwendung verschiedener Psychotherapieverfahren untersucht und in der Öffentlichkeit vertreten werden.
Ziele:
Der Berufsverband setzt sich dafür ein, dass seine Mitglieder ihre Tätigkeit sachgerecht benennen können. Weiterhin setzt sich der BVP dafür ein, dass seine Mitglieder nicht grundsätzlich von der Erstattung ihrer Leistungen durch die gesetzlichen, Ersatz- und Beamten- Krankenkassen ausgeschlossen sind.
Fachmitgliedschaft:
Fachmitglied im Berufsverband kann werden, wer die amtliche Heilgenehmigung zur Ausübung von Psychotherapie im Rahmen des Heilpraktikergesetzes hat, sowie Kollegen und Kolleginnen mit der zusätzlichen Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz. Die Mitgliedschaft ist vom ausgeübten Psychotherapieverfahren unabhängig.
Den Berufsverband fördern:
Fördermitglied kann werden, wer die Aufgaben und Ziele des Berufsverbandes unterstützen möchte. Auch Prüfungskandidaten, Heilpraktiker, Klienten, Institutionen sind herzlich willkommen, ebenso jede Form finanzieller und ideeller Unterstützung.
Öffentlichkeit:
Der Verband führt Listen seiner Fachmitglieder mit Angaben zu den praktizierten Verfahren und Arbeitsschwerpunkten, die er auf Anfrage an Hilfesuchende und an Medien weitergibt. Die Aufnahme in diese Listen erfolgt für das Fachmitglied auf Wunsch und nur nach Fachkundennachweis.
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