Aufnahmeantrag auf Fachmitgliedschaft
Name: *
Vorname: *
Straße: *
Hausnummer: *
PLZ: *
Ort: *
Geburtsdatum: *  .  .  (TT/MM/JJJJ)
Telefon:
E-Mail: *
* Hiermit stelle ich Antrag auf Aufnahme in den BVP (HPG*)e.V. als Fachmitglied
* Ich habe die Erlaubnis, die Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie auszuüben und schicke ihnen eine amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnis zu.
  * Ich bin in eigener Praxis niedergelassen seit:  
Meine psychotherapeutischen Verfahren sind:
Meine Ausbildungen (Bescheinigungen werden zugeschickt):
Ich behandele schwerpunktmäßig Menschen mit folgenden Problematiken:
Ich bin damit einverstanden, daß meine Angaben vom BVP (HPG*)e.V. an Hilfesuchende/Medien weitergegeben werden.
Ich interessiere mich für Mitarbeit in Arbeitsgemeinschaften mit den Themen:
 
Mitgliedsbeitrag
* Ich zahle als Fachmitglied 120,00 € jährlich / 60,00 € ab 2. Halbjahr
* Ich zahle als Fachmitglied 100,00 € einmalige Aufnahmegebühr
* Die Ethikrichtlinien des Verbandes habe ich gelesen; sie sind für mich verpflichtend.
Einzugsermächtigung
* Hiermit ermächtige(n) ich/wir den Berufsverband der Therapeuten für Psychotherapie nach dem Heilpraktigergesetz e.V. widerruflich, die von mir/uns zu entrichtender Mitgliedsbeiträge und die einmalig zu zahlende Aufnahmegebühr bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontos durch Lastschrift einzuziehen.
Wenn mein/unser Girokonto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens der kontoführenden Bank oder Sparkasse keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden nicht vorgenommen.
Kontoinhaber *
Kreditinstitut *
Bankleitzahl *
Kontonummer *
Nach § 3 unserer Satzung wird Ihre Mitgliedschaft formell erst nach Eingang der 1. Zahlung des fälligen Mitgliedsbeitrages gültig.
Informationen zur Aufnahmegebühr
Die Fachmitglieder unseres Berufsverbandes haben in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung im November 2006 entschieden, dass eine Aufnahmegebühr in Höhe von € 100,00 pro Neumitglied erhoben wird. Dieser Betrag ist bei Eintritt einmalig fällig und ersetzt den bisher einmalig erhobenen Fundusbetrag von €102,26, der als Prozesskostenrücklage gebildet ist.
Für unsere Statistik
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*nach dem Heilpraktikergesetz
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